Mietrecht
Gewerberäume

Minderungsrecht bei großer Hitze

Vermieter von Gewerberäumen insbesondere von Büroflächen müssen auch bei Hitze einen kühlen Kopf behalten. So erfreut so mancher über die hohen Temperaturen im Sommer sein mag, so ungemütlicher kann starke Sonneneinstrahlung auf Büroräume sich auswirken. Steigt die Temperatur im Sommer außen an, so sollte in Büroräumen die Innentemperatur mindestens 6 Grad unter der Außentemperatur liegen. Herrschen z.B. 32 Grad außen dürfte drinnen das Termometer die 26 Grad nicht übersteigen. Anderenfalls ist der Vermieter verpflichtet, geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen. Dies entschied das LG Bielefeld ( Urteil vom 16.4.2003 - 3 O 411/01) aufgrund entsprechender Klage von Rechtsanwälten gegen ihren Vermieter.


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