Mietrecht
Feuchtigkeit in Wohnräumen

Ursache und Bekämpfung

Im Schlafzimmer, in der Küche und im Bad kann es insbesondere in den Ecken und hinter Möbeln zu Feuchtigkeitsbildungen mit Schimmelbefall kommen. Dies kann für den Mieter zu einer Nutzungsbeeinträchtigung der Wohnung führen. In manchen Fällen besteht dann ein Minderungsanspruch des Mieters. Doch hier gilt die Regel: NUR IN DEN SELTESTEN FÄLLEN IST DIE FEUCHTIGKEIT NUR AUF EINEN BAUMANGEL ZURÜCKZUFÜHREN.

Die auftretende Feuchtigkeit hat meist ihren Ursprung im Innenraum. Dem Mieter obliegt die Verpflichtung, durch richtiges Heizen und Lüften der Feutigkeits- und damit Schimmelbildung vorzubeugen. Oftmals sind sogenannte Spakflecken auf ein fehlerhaftes Lüft- und Heizverhalten des Mieters zurückzuführen. Dieser muss sein Wohnverhalten an die baulichen Gegebenheiten anpassen.

Feuchtigkeit in Räumen wird am wirksamsten durch kontrolliertes Lüften und kontinuierliches Heizen der Räume bekämpft. Es sollte grundsätzlich durch sogenannte Stosslüftungen (5-10 Minuten) die Raumluft ausgetauscht werden. Die Kippstellung von Fenstern reicht hierfür nicht aus. Anschließend ist die ausgetauschte Luft aufzuheizen, da diese Warmluft dann die Feuchtigkeit aufnimmt. Bei besonders feuchten Räumen sollte dieser Vorgang nach ca. 4 Stunden wiederholt werden. Hilfreich ist es auch, die Möbel ca. 10-20 cm von der Wand zu rücken, damit die Luft dahinter zirkulieren und so die vorhandene Feuchtigkeit aufnehmen kann.


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